Nadine Ries
- Heilpraktikerin -

Osteopathie

Zum Erfurter Tal 8
99438 Bad Berka

Telefon  036458 / 440815
Handy  0160 / 94928866

 

Kosten und deren Erstattung durch Krankenkassen

Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden zunehmend von vielen gesetzlichen Krankenkassen zumindest teilweise übernommen.  Wieviel Ihre Kasse zuzahlt, können Sie u.a. unter www.bv-osteopathie.de im Bereich "Kostenerstattung" nachschlagen. Bei den privaten Kassen und Zusatzversicherungen, die die Kosten für osteopathische Behandlungen je nach Versicherungsumfang voll übernehmen, empfehle ich Ihnen die Kasse direkt zu kontaktieren.

Ich berechne Ihnen für eine Stunde Therapie eine Behandlungsgebühr von € 80,-. Bei Babys reicht in der Regel eine halbe bis dreiviertel Stunde, hier berechne ich zwischen 40€ bis 60€
Bei Hausbesuchen berechne ich in der näheren Umgebung 10,- € für die Anfahrt, mit steigender Entfernung können sich die Kosten erhöhen.

Bitte klären Sie im Vorfeld die Bedingungen mit Ihrer Krankenversicherung, damit für Sie Klarheit besteht.

Sie bezahlen als Patient unmittelbar nach jeder Behandlung die Gebühr in bar oder überweisen es innerhalb von 14 Tagen. Hierfür erhalten Sie eine Quittung/Rechnung und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese erstattet Ihnen dann den tariflich vereinbarten Betrag. (Viele GKV wünschen neben der Rechnung eine ärztliche Verordnung)

Durch meine berufsbegleitendende Ausbildung in der Osteopathie (1350 Unterrichtseinheiten mit Abschlussprüfung gemäß der einheitlichen BAO-Prüfungsverordnung) und meine Mitgliedschaft im Bundesverband für Osteopathie e.V. (bvo), sowie der Heilpraktikererlaubnis, bin ich befugt, Leistungen für Mitglieder der privaten und gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen.

Es kann immer Gründe geben, die Sie zwingen können einen Termin abzusagen.
Da ich mir für den mit Ihnen vereinbarten Termin 1 Stunde reserviere, bitte ich Sie jedoch dringend, diesen auch wirklich einzuhalten oder spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit ein anderer Patient die Möglichkeit hat, diesen wahrzunehmen. Andernfalls muss Ihnen leider eine Ausfallrechnung  stellen, ohne dass Sie die Möglichkeit haben, die Kosten von Ihrer Kasse erstattet zu bekommen.

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